Anmeldung und Info´s für Schloß Bittelbrunn 07.11.-09.11.
Verfasst: Do Sep 18, 2008 13:25
Liebe Vereinsmitglieder,
bitte in diesen Thread nicht posten. Er ist als Info für Euch gedacht.
Wir können ab Freitag 16:00 das Schloß in Besitz nehmen und müssen am Sonntag ab 13:00 von dort wieder verschwunden sein.
Was wird es Euch kosten?
Ermäßigter Beitrag (wird über den Vorstand genehmigt) 20€
Normaler Beitrag (alle anderen Vereinsmitglieder) 25€
Extra Beitrag (für Vereinsfremde) 30€
Dies beinhaltet die Übernachtung, samt Nebenkosten.
2x Frühstück (inkl. Kaffee, Tee, Kaba und O-Saft)
1x Freitagabendessen (Spaghetti + Hackfleischsoße)
1x Samstagabendessen (Gulasch)
1x Samstagmittagsnack (Würstchen + Brötchen)
Was müßt Ihr mitbringen?
Hausschuhe, Handtücher, Schlafsack, Kopfkissen, Getränke für Euch, Snacks.
Um was müßt Ihr Euch kümmern?
Erkundungstrupp bilden.
Es könnte sehr nützlich sein, wenn die SL´s der LARP zusammen mit Mirko einen Erkundungsfahrt nach Schloss Bittelbrunn machen. Bitte meldet Euch bei Mirko und mir, damit wird einen Termin mit der Hausmeisterin vereinbaren können.
Fahrgemeinschaften bilden.
Kochgruppen bilden.
Um mehr Zeit für das Spielwochenende zu haben wollen wir dieses Mal folgende Küchenreglung treffen.
Wir kochen die beiden Abendessen zu Hause vor. Diese kann man dann einfrieren und vor Ort auftauen. Dies gilt natürlich nicht für die Spaghetti, aber für die Hackfleischsoße und den Gulasch.
Ich werde die gesamten Essenmenge hierfür einkaufen und dann an die Köche verteilen.
Ich glaube wir fahren gut, wenn jedes Abendgericht in 2 Portionen vorgekocht wird und dann beim Auftauen vor Ort zusammen gegeben wird. Damit dies geschmacklich nicht das absolute Abenteuer gibt, habe ich von den Gerichten ein Rezept an das sich die Köche halten. Zudem bekommen sie bis auf Salz und Pfeffer die Zutaten ja von mir.
Einkaufstrupp bilden.
Sobald wir Quartier genommen haben, fährt ein Trupp (3-4 Leute, max. 2 Auto´s) nach Engen zum Aldi (ca. 5km) und kauft dort für das Frühstück und das Mittagessen ein.
Geld überweisen.
Wenn Ihr den normalen Beitrag (25€) überweisen könnt (wenn nicht, klärt das mit dem Vorstand)
dann überweist dies auf unser Vereinskonto.
Habt Ihr Freunde und Bekannte die auch gerne teilnehmen wollen, so können diese die 30€ auf das o.g. Konto überweisen.
Der 2.Vorstand (z.Zt.Björn) wird die Eingänge kontrollieren und die Teilnehmer in diesem Thread auflisten.
Bitte alle die Ihre Teilnahme schon im Forum geäußert haben (18 Personen) daran denken.
Nur wer bezahlt hat ist auf der Liste.
Wir haben 50 Plätze frei, es sollte also genug Platz auch für Vereinsfremde sein. Trotzdem haben Vereinsmitglieder Vorrang. Wir haben bis jetzt mit 30 Teilnehmern gerechnet. Damit wir beim Einkauf nicht zuviel holen, bitte Ich alle Interessierte bis zum Freitag den 31.10. ( dies ist eine Woche für Abfahrt) den Beitrag zu überweisen.
Bitte teilt mir per PN mit :
wenn Ihr zu den "Vorkochern" gehören möchte ( 4 Kochteams sollten genügen),
bzw. zudem "Einkaufstrupp",
und / oder, ob Ihr mit Eurem Auto fahren wollt und wieviele Leute Ihr mitnehmen könnt.
Ich werde dies dann ebenfalls in diesem Thread veröffentlichen.
Außerdem gilt für alle Teilnehmer, das Sie von dem Organisationsverantwortlichen vor Ort (zum jetzigen Zeitpunkt von mir) nach dem Sonntagsfrühstück eingeteilt werden in die Aufräum- und Putzarbeiten. Wir verlassen das Schloß gemeinsam, wenn die Übergabe mit der Hausmeisterin stattgefunden hat.
!! Ganz Wichtig !!
Anbei die AGB´s. Ich habe sie unten angehängt und werde sie im Vereinsheim auch aushängen. Jeder der teilnehmen möchten und das Geld überwiesen hat, bestättigt dadurch das er die AGB´s gelesen und verstanden hat.
Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 18. September 2008
1. Vertrag
1.1. Die Anmeldung erfolgt durch Einzahlen des Teilnahmebeitrags auf das Konto 118087002 bei der Volksbank Biberach (BLZ 63090130). Der Vertrag kommt mit der Auflistung in diesem Thread durch den Vorstand zustande. Vertragspartner und Veranstalter sind der Rollenspielverein Biberach e.V. ( Mirko Trautwein 1.Vorstand , Björn Fischer 2. Vorstand, Johannes Weber 3.Vorstand, Peter Kühn Orgachef) Da zum Zeitpunkt der Veranstaltung bis auf den 1.Vorstand alle anderen Ämter gewechselt haben können, werden die Amtsnachfolger die Pflichten übernehmen und werden dann in den AGB´s aufgelistet.
1.2 Bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist die Anmeldung nur schriftlich unter der Postadresse:
Rollenspielverein Biberach e.V.
Mittelbergstraße 106
88400 Biberach
möglich und von einem Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Minderjährige unter 18 Jahren können nur in Begleitung eines zahlenden Erziehungsberechtigten oder dessen Vertreters die Veranstaltung besuchen.
1.3 Der Veranstalter hat das Recht (z.B. bei Überbuchung) die Anmeldung abzulehnen. Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl kann die Veranstaltung ohne
Angaben von weiteren Gründen abgesagt werden. Es besteht nur Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Teilnehmerbetrages.
2. Veranstaltung
2.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Veranstaltungsort innerhalb Deutschlands zu verlegen.
2.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen im Ablauf der Veranstaltung vor.
2.3 Der Veranstalter haftet nicht für eventuell auftretende Mängel bei der Bewirtung und Unterbringung.
3. Sicherheit
3.1 Das Aufsichtspersonal der Veranstaltung ist an besonderen Ausweisen zu erkennen. Den Anweisungen dieses Aufsichtspersonals ist immer Folge zu leisten.
3.2 Das Mitbringen von
1.. Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen;
2.. Waffen jeglicher Art (z.B. Messer; Schusswaffen),
3.. pyrotechnischen oder
4.. sonstigen Gegenständen, die aus sicherheitstechnischen Gründen eine Gefahr für andere darstellen können, ist streng untersagt.
Dies schließt auch Gegenstände ein, die Teil eines Kostüms sind. Auf jeden Fall müssen Teile eines Kostüms, die geeignet sind, andere Personen zu verletzen,
beim Einlaß dem Sicherheitspersonal vorgezeigt werden. Im Streitfall entscheidet der Veranstalter. Bei Zuwiderhandlungen der o.g. Punkte folgt der Ausschluss
von der Veranstaltung. Auf geleistete Zahlungen entfällt der Rückzahlungsanspruch. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen, die den
ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören, Sach- und / oder Personenschaden verursachen oder den Anweisungen der Veranstalter nicht Folge leisten, von
der Veranstaltung auszuschließen. Auf geleistete Zahlungen entfällt der Rückzahlungsanspruch.
3.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Werbung jeglicher Art zu untersagen.
3.4 Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, während der Veranstaltung Taschenkontrollen durchzuführen.
3.5 Bei Zuwiderhandlungen gegen die Abschnitte 3.1. bis 3.4 erfolgt der sofortige Verweis vom Veranstaltungsort. Der Anspruch auf Erstattung geleisteter
Zahlungen entfällt. Der Veranstalter behält sich ferner vor, Personen vom Veranstaltungsort zu verweisen, die den Ablauf der Veranstaltung stören, sich
ungebührlich verhalten oder eine Gefahr für sich oder andere darstellen.
4. Haftung
4.1. Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4.2. Für Sach- und Personenschäden ist der Verursacher uneingeschränkt haftbar.
4.3. Der Veranstalter übernimmt keine über seine allgemeine Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht hinausgehende Verantwortung für Minderjährige oder
Personen, die in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind.
5. Sonstiges
5.1 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ungültige Bestimmungen gelten als
ersetzt durch gültige Regelungen, die wirtschaftlich der jeweils ungültigen Bestimmung am nächsten kommen.
5.2 Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5.3 Rückerstattung bei bestehendem Vertrag erfolgt nur bei Absage der gesamten Veranstaltung. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt. Erfüllungsort ist Schloss Bittelbrunn.
bitte in diesen Thread nicht posten. Er ist als Info für Euch gedacht.
Wir können ab Freitag 16:00 das Schloß in Besitz nehmen und müssen am Sonntag ab 13:00 von dort wieder verschwunden sein.
Was wird es Euch kosten?
Ermäßigter Beitrag (wird über den Vorstand genehmigt) 20€
Normaler Beitrag (alle anderen Vereinsmitglieder) 25€
Extra Beitrag (für Vereinsfremde) 30€
Dies beinhaltet die Übernachtung, samt Nebenkosten.
2x Frühstück (inkl. Kaffee, Tee, Kaba und O-Saft)
1x Freitagabendessen (Spaghetti + Hackfleischsoße)
1x Samstagabendessen (Gulasch)
1x Samstagmittagsnack (Würstchen + Brötchen)
Was müßt Ihr mitbringen?
Hausschuhe, Handtücher, Schlafsack, Kopfkissen, Getränke für Euch, Snacks.
Um was müßt Ihr Euch kümmern?
Erkundungstrupp bilden.
Es könnte sehr nützlich sein, wenn die SL´s der LARP zusammen mit Mirko einen Erkundungsfahrt nach Schloss Bittelbrunn machen. Bitte meldet Euch bei Mirko und mir, damit wird einen Termin mit der Hausmeisterin vereinbaren können.
Fahrgemeinschaften bilden.
Kochgruppen bilden.
Um mehr Zeit für das Spielwochenende zu haben wollen wir dieses Mal folgende Küchenreglung treffen.
Wir kochen die beiden Abendessen zu Hause vor. Diese kann man dann einfrieren und vor Ort auftauen. Dies gilt natürlich nicht für die Spaghetti, aber für die Hackfleischsoße und den Gulasch.
Ich werde die gesamten Essenmenge hierfür einkaufen und dann an die Köche verteilen.
Ich glaube wir fahren gut, wenn jedes Abendgericht in 2 Portionen vorgekocht wird und dann beim Auftauen vor Ort zusammen gegeben wird. Damit dies geschmacklich nicht das absolute Abenteuer gibt, habe ich von den Gerichten ein Rezept an das sich die Köche halten. Zudem bekommen sie bis auf Salz und Pfeffer die Zutaten ja von mir.
Einkaufstrupp bilden.
Sobald wir Quartier genommen haben, fährt ein Trupp (3-4 Leute, max. 2 Auto´s) nach Engen zum Aldi (ca. 5km) und kauft dort für das Frühstück und das Mittagessen ein.
Geld überweisen.
Wenn Ihr den normalen Beitrag (25€) überweisen könnt (wenn nicht, klärt das mit dem Vorstand)
dann überweist dies auf unser Vereinskonto.
Habt Ihr Freunde und Bekannte die auch gerne teilnehmen wollen, so können diese die 30€ auf das o.g. Konto überweisen.
Der 2.Vorstand (z.Zt.Björn) wird die Eingänge kontrollieren und die Teilnehmer in diesem Thread auflisten.
Bitte alle die Ihre Teilnahme schon im Forum geäußert haben (18 Personen) daran denken.
Nur wer bezahlt hat ist auf der Liste.
Wir haben 50 Plätze frei, es sollte also genug Platz auch für Vereinsfremde sein. Trotzdem haben Vereinsmitglieder Vorrang. Wir haben bis jetzt mit 30 Teilnehmern gerechnet. Damit wir beim Einkauf nicht zuviel holen, bitte Ich alle Interessierte bis zum Freitag den 31.10. ( dies ist eine Woche für Abfahrt) den Beitrag zu überweisen.
Bitte teilt mir per PN mit :
wenn Ihr zu den "Vorkochern" gehören möchte ( 4 Kochteams sollten genügen),
bzw. zudem "Einkaufstrupp",
und / oder, ob Ihr mit Eurem Auto fahren wollt und wieviele Leute Ihr mitnehmen könnt.
Ich werde dies dann ebenfalls in diesem Thread veröffentlichen.
Außerdem gilt für alle Teilnehmer, das Sie von dem Organisationsverantwortlichen vor Ort (zum jetzigen Zeitpunkt von mir) nach dem Sonntagsfrühstück eingeteilt werden in die Aufräum- und Putzarbeiten. Wir verlassen das Schloß gemeinsam, wenn die Übergabe mit der Hausmeisterin stattgefunden hat.
!! Ganz Wichtig !!
Anbei die AGB´s. Ich habe sie unten angehängt und werde sie im Vereinsheim auch aushängen. Jeder der teilnehmen möchten und das Geld überwiesen hat, bestättigt dadurch das er die AGB´s gelesen und verstanden hat.
Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 18. September 2008
1. Vertrag
1.1. Die Anmeldung erfolgt durch Einzahlen des Teilnahmebeitrags auf das Konto 118087002 bei der Volksbank Biberach (BLZ 63090130). Der Vertrag kommt mit der Auflistung in diesem Thread durch den Vorstand zustande. Vertragspartner und Veranstalter sind der Rollenspielverein Biberach e.V. ( Mirko Trautwein 1.Vorstand , Björn Fischer 2. Vorstand, Johannes Weber 3.Vorstand, Peter Kühn Orgachef) Da zum Zeitpunkt der Veranstaltung bis auf den 1.Vorstand alle anderen Ämter gewechselt haben können, werden die Amtsnachfolger die Pflichten übernehmen und werden dann in den AGB´s aufgelistet.
1.2 Bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist die Anmeldung nur schriftlich unter der Postadresse:
Rollenspielverein Biberach e.V.
Mittelbergstraße 106
88400 Biberach
möglich und von einem Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Minderjährige unter 18 Jahren können nur in Begleitung eines zahlenden Erziehungsberechtigten oder dessen Vertreters die Veranstaltung besuchen.
1.3 Der Veranstalter hat das Recht (z.B. bei Überbuchung) die Anmeldung abzulehnen. Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl kann die Veranstaltung ohne
Angaben von weiteren Gründen abgesagt werden. Es besteht nur Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Teilnehmerbetrages.
2. Veranstaltung
2.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Veranstaltungsort innerhalb Deutschlands zu verlegen.
2.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen im Ablauf der Veranstaltung vor.
2.3 Der Veranstalter haftet nicht für eventuell auftretende Mängel bei der Bewirtung und Unterbringung.
3. Sicherheit
3.1 Das Aufsichtspersonal der Veranstaltung ist an besonderen Ausweisen zu erkennen. Den Anweisungen dieses Aufsichtspersonals ist immer Folge zu leisten.
3.2 Das Mitbringen von
1.. Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen;
2.. Waffen jeglicher Art (z.B. Messer; Schusswaffen),
3.. pyrotechnischen oder
4.. sonstigen Gegenständen, die aus sicherheitstechnischen Gründen eine Gefahr für andere darstellen können, ist streng untersagt.
Dies schließt auch Gegenstände ein, die Teil eines Kostüms sind. Auf jeden Fall müssen Teile eines Kostüms, die geeignet sind, andere Personen zu verletzen,
beim Einlaß dem Sicherheitspersonal vorgezeigt werden. Im Streitfall entscheidet der Veranstalter. Bei Zuwiderhandlungen der o.g. Punkte folgt der Ausschluss
von der Veranstaltung. Auf geleistete Zahlungen entfällt der Rückzahlungsanspruch. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen, die den
ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören, Sach- und / oder Personenschaden verursachen oder den Anweisungen der Veranstalter nicht Folge leisten, von
der Veranstaltung auszuschließen. Auf geleistete Zahlungen entfällt der Rückzahlungsanspruch.
3.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Werbung jeglicher Art zu untersagen.
3.4 Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, während der Veranstaltung Taschenkontrollen durchzuführen.
3.5 Bei Zuwiderhandlungen gegen die Abschnitte 3.1. bis 3.4 erfolgt der sofortige Verweis vom Veranstaltungsort. Der Anspruch auf Erstattung geleisteter
Zahlungen entfällt. Der Veranstalter behält sich ferner vor, Personen vom Veranstaltungsort zu verweisen, die den Ablauf der Veranstaltung stören, sich
ungebührlich verhalten oder eine Gefahr für sich oder andere darstellen.
4. Haftung
4.1. Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4.2. Für Sach- und Personenschäden ist der Verursacher uneingeschränkt haftbar.
4.3. Der Veranstalter übernimmt keine über seine allgemeine Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht hinausgehende Verantwortung für Minderjährige oder
Personen, die in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind.
5. Sonstiges
5.1 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ungültige Bestimmungen gelten als
ersetzt durch gültige Regelungen, die wirtschaftlich der jeweils ungültigen Bestimmung am nächsten kommen.
5.2 Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5.3 Rückerstattung bei bestehendem Vertrag erfolgt nur bei Absage der gesamten Veranstaltung. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt. Erfüllungsort ist Schloss Bittelbrunn.