Infos zu Bittelbrunn 9-12.04.09
Verfasst: Di Jan 20, 2009 7:25
Hier solltet ihr nicht posten, hier werden nur die aktuellen Infos geschrieben.
Also 4 Tage Vollverpflegung und Übernachtung in einem Schloß kosten bei uns nur
Ermäßigt (wird vom Vorstand genehmigt) 32,50€
Mitglied 37,50€
Extern 42,50€
Die Kontodaten findet ihr hier
Anreisen können wir am Do 9.4.09 ab 15.00
Abreise ist am So 12.4.09 13.00
Die Adresse lautet
KJG-Schulungs- und Freizeithaus
"Schloß Bittelbrunn"
Schlößleweg 7
78234 Engen-Bittelbrunn
Tel. 0 77 33 / 87 22
Auf der Internetseite findet ihr auch eine Wegbeschreibung.
Wie beim letzten mal müssen wir die Mingestbelegung von 30 Teilnehmern erreichen. Also freuen wir uns auch dieses mal über zahlreiche Gäste. Also sagt bitte allen Bescheid, die Interesse haben könnten.
Die Anmeldung gilt erst dann, wenn man das Geld überwiesen hat, falls es zu viele Anmeldungen gibt (max.50 Plätze) gilt das Eigangsdatum der Überweisung. Wer am schnellsten ist bekommt den Platz.
Bitte breitet schön viele Spielrunden vor,auf das es uns am Spaß nicht mangelt.
Jetzt darf ich euch noch ein bischen mit den ABG quälen, und dann wißt ihr eigentlich schon das wichtigste.
Also auf ein schönes gemeinsames Ostern (vielleicht kommt ja auch der Osterhase zu uns??)
Euere Orga
Anbei die AGB´s. Ich habe sie unten angehängt und werde sie im Vereinsheim auch aushängen. Jeder der Teilnehmen möchten und das Geld überwiesen hat, bestättigt dadurch das er die AGB´s gelesen und verstanden hat.
Allgemeine Geschäftsbedingungen vom We vom 9-12.4.09
1. Vertrag
1.1. Die Anmeldung erfolgt durch Einzahlen des Teilnahmebeitrags auf das Konto, siehe oben den Link. Der Vertrag kommt mit der Auflistung in diesem Thread durch den Vorstand zustande. Vertragspartner und Veranstalter sind der Rollenspielverein Biberach e.V. ( Mirko Trautwein 1.Vorstand , Florian Hopfner 2. Vorstand, Anette Hofmann 3.Vorstand, Petra Schiefer Orgachefin) Da zum Zeitpunkt der Veranstaltung bis auf den 1.Vorstand alle anderen Ämter gewechselt haben können, werden die Amtsnachfolger die Pflichten übernehmen und werden dann in den AGB´s aufgelistet.
1.2 Bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist die Anmeldung nur schriftlich unter der Postadresse:
Rollenspielverein Biberach e.V.
Mittelbergstraße 106
88400 Biberach
möglich und von einem Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Minderjährige unter 18 Jahren können nur in Begleitung eines zahlenden Erziehungsberechtigten oder dessen Vertreters die Veranstaltung besuchen.
1.3 Der Veranstalter hat das Recht (z.B. bei Überbuchung) die Anmeldung abzulehnen. Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl kann die Veranstaltung ohne
Angaben von weiteren Gründen abgesagt werden. Es besteht nur Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Teilnehmerbetrages.
2. Veranstaltung
2.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Veranstaltungsort innerhalb Deutschlands zu verlegen.
2.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen im Ablauf der Veranstaltung vor.
2.3 Der Veranstalter haftet nicht für eventuell auftretende Mängel bei der Bewirtung und Unterbringung.
3. Sicherheit
3.1 Das Aufsichtspersonal der Veranstaltung ist an besonderen Ausweisen zu erkennen. Den Anweisungen dieses Aufsichtspersonals ist immer Folge zu leisten.
3.2 Das Mitbringen von
1.. Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen;
2.. Waffen jeglicher Art (z.B. Messer; Schusswaffen),
3.. pyrotechnischen oder
4.. sonstigen Gegenständen, die aus sicherheitstechnischen Gründen eine Gefahr für andere darstellen können,
ist streng untersagt.
Dies schließt auch Gegenstände ein, die Teil eines Kostüms sind. Auf jeden Fall müssen Teile eines Kostüms, die geeignet sind, andere Personen zu verletzen, beim Einlaß dem Sicherheitspersonal vorgezeigt werden. Im Streitfall entscheidet der Veranstalter.
Bei Zuwiderhandlungen der o.g. Punkte folgt der Ausschluss von der Veranstaltung. Auf geleistete Zahlungen entfällt der Rückzahlungsanspruch.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören, Sach- und / oder Personenschaden verursachen oder den Anweisungen der Veranstalter nicht Folge leisten, von der Veranstaltung auszuschließen. Auf geleistete Zahlungen entfällt der Rückzahlungsanspruch.
3.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Werbung jeglicher Art zu untersagen.
3.4 Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, während der Veranstaltung Taschenkontrollen durchzuführen.
3.5 Bei Zuwiderhandlungen gegen die Abschnitte 3.1. bis 3.4 erfolgt der sofortige Verweis vom Veranstaltungsort. Der Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen entfällt. Der Veranstalter behält sich ferner vor, Personen vom Veranstaltungsort zu verweisen, die den Ablauf der Veranstaltung stören, sich ungebührlich verhalten oder eine Gefahr für sich oder andere darstellen.
4. Haftung
4.1. Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4.2. Für Sach- und Personenschäden ist der Verursacher uneingeschränkt haftbar.
4.3. Der Veranstalter übernimmt keine über seine allgemeine Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht hinausgehende Verantwortung für Minderjährige oder Personen, die in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind.
5. Sonstiges
5.1 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ungültige Bestimmungen gelten als ersetzt durch gültige Regelungen, die wirtschaftlich der jeweils ungültigen Bestimmung am nächsten kommen.
5.2 Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5.3 Rückerstattung bei bestehendem Vertrag erfolgt nur bei Absage der gesamten Veranstaltung. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt ,außer in besprochenen und genehmigten Ausnahmefällen. Erfüllungsort ist Schloss Bittelbrunn.
Also 4 Tage Vollverpflegung und Übernachtung in einem Schloß kosten bei uns nur
Ermäßigt (wird vom Vorstand genehmigt) 32,50€
Mitglied 37,50€
Extern 42,50€
Die Kontodaten findet ihr hier
Anreisen können wir am Do 9.4.09 ab 15.00
Abreise ist am So 12.4.09 13.00
Die Adresse lautet
KJG-Schulungs- und Freizeithaus
"Schloß Bittelbrunn"
Schlößleweg 7
78234 Engen-Bittelbrunn
Tel. 0 77 33 / 87 22
Auf der Internetseite findet ihr auch eine Wegbeschreibung.
Wie beim letzten mal müssen wir die Mingestbelegung von 30 Teilnehmern erreichen. Also freuen wir uns auch dieses mal über zahlreiche Gäste. Also sagt bitte allen Bescheid, die Interesse haben könnten.
Die Anmeldung gilt erst dann, wenn man das Geld überwiesen hat, falls es zu viele Anmeldungen gibt (max.50 Plätze) gilt das Eigangsdatum der Überweisung. Wer am schnellsten ist bekommt den Platz.
Bitte breitet schön viele Spielrunden vor,auf das es uns am Spaß nicht mangelt.
Jetzt darf ich euch noch ein bischen mit den ABG quälen, und dann wißt ihr eigentlich schon das wichtigste.
Also auf ein schönes gemeinsames Ostern (vielleicht kommt ja auch der Osterhase zu uns??)
Euere Orga
Anbei die AGB´s. Ich habe sie unten angehängt und werde sie im Vereinsheim auch aushängen. Jeder der Teilnehmen möchten und das Geld überwiesen hat, bestättigt dadurch das er die AGB´s gelesen und verstanden hat.
Allgemeine Geschäftsbedingungen vom We vom 9-12.4.09
1. Vertrag
1.1. Die Anmeldung erfolgt durch Einzahlen des Teilnahmebeitrags auf das Konto, siehe oben den Link. Der Vertrag kommt mit der Auflistung in diesem Thread durch den Vorstand zustande. Vertragspartner und Veranstalter sind der Rollenspielverein Biberach e.V. ( Mirko Trautwein 1.Vorstand , Florian Hopfner 2. Vorstand, Anette Hofmann 3.Vorstand, Petra Schiefer Orgachefin) Da zum Zeitpunkt der Veranstaltung bis auf den 1.Vorstand alle anderen Ämter gewechselt haben können, werden die Amtsnachfolger die Pflichten übernehmen und werden dann in den AGB´s aufgelistet.
1.2 Bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist die Anmeldung nur schriftlich unter der Postadresse:
Rollenspielverein Biberach e.V.
Mittelbergstraße 106
88400 Biberach
möglich und von einem Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Minderjährige unter 18 Jahren können nur in Begleitung eines zahlenden Erziehungsberechtigten oder dessen Vertreters die Veranstaltung besuchen.
1.3 Der Veranstalter hat das Recht (z.B. bei Überbuchung) die Anmeldung abzulehnen. Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl kann die Veranstaltung ohne
Angaben von weiteren Gründen abgesagt werden. Es besteht nur Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Teilnehmerbetrages.
2. Veranstaltung
2.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Veranstaltungsort innerhalb Deutschlands zu verlegen.
2.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen im Ablauf der Veranstaltung vor.
2.3 Der Veranstalter haftet nicht für eventuell auftretende Mängel bei der Bewirtung und Unterbringung.
3. Sicherheit
3.1 Das Aufsichtspersonal der Veranstaltung ist an besonderen Ausweisen zu erkennen. Den Anweisungen dieses Aufsichtspersonals ist immer Folge zu leisten.
3.2 Das Mitbringen von
1.. Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen;
2.. Waffen jeglicher Art (z.B. Messer; Schusswaffen),
3.. pyrotechnischen oder
4.. sonstigen Gegenständen, die aus sicherheitstechnischen Gründen eine Gefahr für andere darstellen können,
ist streng untersagt.
Dies schließt auch Gegenstände ein, die Teil eines Kostüms sind. Auf jeden Fall müssen Teile eines Kostüms, die geeignet sind, andere Personen zu verletzen, beim Einlaß dem Sicherheitspersonal vorgezeigt werden. Im Streitfall entscheidet der Veranstalter.
Bei Zuwiderhandlungen der o.g. Punkte folgt der Ausschluss von der Veranstaltung. Auf geleistete Zahlungen entfällt der Rückzahlungsanspruch.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören, Sach- und / oder Personenschaden verursachen oder den Anweisungen der Veranstalter nicht Folge leisten, von der Veranstaltung auszuschließen. Auf geleistete Zahlungen entfällt der Rückzahlungsanspruch.
3.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Werbung jeglicher Art zu untersagen.
3.4 Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, während der Veranstaltung Taschenkontrollen durchzuführen.
3.5 Bei Zuwiderhandlungen gegen die Abschnitte 3.1. bis 3.4 erfolgt der sofortige Verweis vom Veranstaltungsort. Der Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen entfällt. Der Veranstalter behält sich ferner vor, Personen vom Veranstaltungsort zu verweisen, die den Ablauf der Veranstaltung stören, sich ungebührlich verhalten oder eine Gefahr für sich oder andere darstellen.
4. Haftung
4.1. Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4.2. Für Sach- und Personenschäden ist der Verursacher uneingeschränkt haftbar.
4.3. Der Veranstalter übernimmt keine über seine allgemeine Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht hinausgehende Verantwortung für Minderjährige oder Personen, die in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind.
5. Sonstiges
5.1 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ungültige Bestimmungen gelten als ersetzt durch gültige Regelungen, die wirtschaftlich der jeweils ungültigen Bestimmung am nächsten kommen.
5.2 Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5.3 Rückerstattung bei bestehendem Vertrag erfolgt nur bei Absage der gesamten Veranstaltung. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt ,außer in besprochenen und genehmigten Ausnahmefällen. Erfüllungsort ist Schloss Bittelbrunn.