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ABGESAGT Frühjahrshütte 2020 „Am Höchsten“, 17.04.2020 – 19.04.2020

Verfasst: Fr Jan 03, 2020 11:09
von Klein-Marina
Hallo Vereinsmitglieder, hallo Interessenten!

die Hütte findet dieses Jahr nicht statt!



Hiermit ist die Anmeldung für unsere diesjährige Frühjahrshütte freigegeben. Wir werden einige schöne und spaßige Tage im Gruppenhaus Am Höchsten bei Illmensee in lustiger Gesellschaft verbringen.

Die Adresse lautet:
Glashütten 8, 88636 Illmensee

Bettenzahl: 30
7 Schlafräume, 3/2, 1/4, 2/6, 1/8 (Raum/Betten)
2 Gruppenräume und 1 „P&P/Brettspiel-Ecke“ ;)

Termin: Freitag 17.04.2020, 12 Uhr bis Sonntag 19.04.2020, 12 Uhr

Teilnahmegebühr pro Übernachtung:
Ermäßigt: 16,00€
Vollzahler: 19,00€
Gast: 22,00€

Daraus ergibt sich in Summe:

Teilnahmegebühr Fr-So:
Ermäßigt: 32,00 €
Vollzahler: 38,00 €
Gast: 44,00 €

Die Anmeldung erfolgt wie gewohnt durch das Überweisen des Teilnahmebetrages auf unser Vereinskonto * mit Verwendungszweck "Frühjahrshütte 2020" und eurem Vor- und Nachnamen überweisen. Ihr könnt auch für mehrere Personen überweisen, diese sollten dann aber alle im Verwendungszweck der Überweisung aufgeführt sein. Bitte mit diesen Überweisungen nur Teilnahmebeiträge überweisen, für andere Sachen (z.B. Vereinsmitgliedsbeiträge) macht bitte eine extra Überweisung. Die ermäßigten Teilnahmebeiträge gelten automatisch für alle Mitglieder, die derzeit den ermäßigten oder passiven Mitgliedsbeitrag zahlen. Alle anderen schicken bitten eine Anfrage an den Vorstand, wenn sie den ermäßigten Teilnahmebeitrag in Anspruch nehmen wollen.

* Wer keinen Zugriff auf diesen Link hat, meldet sich bitte bei mir.


Was erwartet uns:
- Nette Leute
- P&P Spielrunden
- Brettspiele
- gutes Essen
- Spaß
- ...


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:!: Corona :!:

Die Hütte kann aufgrund äußerst freundlicher und kulanter Vermieter bis kurz vor dem Termin noch abgesagt werden ohne große Storno-Kosten für den Verein zu verursachen. Daher warten wir einfach mal ab, wie sich die Lage in den kommenden drei bis vier Wochen entwickelt und welche Empfehlungen zu Veranstaltungen raus gegeben werden. Ihr erhaltet im schlimmsten Fall die Teilnehmerbeiträge zurück.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen hat geschrieben: 1. Vertrag

1.1. Die Anmeldung erfolgt durch Einzahlen des Teilnahmebeitrags auf das Vereinskonto des Rollenspielverein Biberach e.V. Palaver. Der Vertrag kommt mit der Auflistung in diesem Forenthema durch den Vorstand zustande. Vertragspartner und Veranstalter sind der Rollenspielverein Biberach e.V. Palaver (vertreten durch die Vorstände).

1.2 Bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist die Anmeldung nur schriftlich unter der Postadresse:

Rollenspielverein Biberach e.V.
Bismarckring 5
88400 Biberach

möglich und von einem Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Minderjährige unter 18 Jahren können nur in Begleitung eines zahlenden Erziehungsberechtigten oder dessen Vertreters die Veranstaltung besuchen.

1.3 Der Veranstalter hat das Recht (z.B. bei Überbuchung) die Anmeldung abzulehnen. Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl kann die Veranstaltung ohne Angaben von weiteren Gründen abgesagt werden. Es besteht nur Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Teilnehmerbetrages.

2. Veranstaltung

2.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Veranstaltungsort innerhalb Deutschlands zu verlegen.

2.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen im Ablauf der Veranstaltung vor.

2.3 Der Veranstalter haftet nicht für eventuell auftretende Mängel bei der Bewirtung und Unterbringung.

3. Sicherheit

3.1 Das Aufsichtspersonal der Veranstaltung ist an besonderen Ausweisen zu erkennen. Den Anweisungen dieses Aufsichtspersonals ist immer Folge zu leisten.

3.2 Das Mitbringen von

1.. Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen;
2.. Waffen jeglicher Art (z.B. Messer; Schusswaffen),
3.. pyrotechnischen oder
4.. sonstigen Gegenständen, die aus sicherheitstechnischen Gründen eine Gefahr für andere darstellen können, ist streng untersagt.
Dies schließt auch Gegenstände ein, die Teil eines Kostüms sind. Auf jeden Fall müssen Teile eines Kostüms, die geeignet sind, andere Personen zu verletzen, beim Einlass dem Sicherheitspersonal vorgezeigt werden. Im Streitfall entscheidet der Veranstalter. Bei Zuwiderhandlungen der o.g. Punkte folgt der Ausschluss von der Veranstaltung. Auf geleistete Zahlungen entfällt der Rückzahlungsanspruch. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören, Sach- und / oder Personenschaden verursachen oder den Anweisungen der Veranstalter nicht Folge leisten, von der Veranstaltung auszuschließen. Auf geleistete Zahlungen entfällt der Rückzahlungsanspruch.

3.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Werbung jeglicher Art zu untersagen.

3.4 Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, während der Veranstaltung Taschenkontrollen durchzuführen.

3.5 Bei Zuwiderhandlungen gegen die Abschnitte 3.1. bis 3.4 erfolgt der sofortige Verweis vom Veranstaltungsort. Der Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen entfällt. Der Veranstalter behält sich ferner vor, Personen vom Veranstaltungsort zu verweisen, die den Ablauf der Veranstaltung stören, sich ungebührlich verhalten oder eine Gefahr für sich oder andere darstellen.

4. Haftung

4.1. Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

4.2. Für Sach- und Personenschäden ist der Verursacher uneingeschränkt haftbar.

4.3. Der Veranstalter übernimmt keine über seine allgemeine Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht hinausgehende Verantwortung für Minderjährige oder Personen, die in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind.

5. Sonstiges

5.1 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ungültige Bestimmungen gelten als ersetzt durch gültige Regelungen, die wirtschaftlich der jeweils ungültigen Bestimmung am nächsten kommen.

5.2 Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

5.3 Rückerstattung bei bestehendem Vertrag erfolgt nur bei Absage der gesamten Veranstaltung. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt. Erfüllungsort ist Biberach an der Riß.
Teilnehmer:
  • Jonas Gross, Fr - So
  • Jan Pralow, Fr - So
  • Maraike Jänsch, Fr - So
  • Verena Raith, Fr - So
  • Logan Raith, Fr - So
  • Marina Schmid, Fr - So
  • Samuel Schmid, Fr - So
(wird vom 2. Vorstand, Martin Strecker, gepflegt)

Re: Frühjahrshütte 2020 „Am Höchsten“, 17.04.2020 – 19.04.2020

Verfasst: Mi Jan 15, 2020 17:40
von Maste96
Update

Re: Frühjahrshütte 2020 „Am Höchsten“, 17.04.2020 – 19.04.2020

Verfasst: Mi Feb 19, 2020 18:53
von Maste96
Update

Re: Frühjahrshütte 2020 „Am Höchsten“, 17.04.2020 – 19.04.2020

Verfasst: Mo Mär 02, 2020 13:35
von Brici
Geld ist raus!!! Hütte!!!

Re: Frühjahrshütte 2020 „Am Höchsten“, 17.04.2020 – 19.04.2020

Verfasst: Fr Mär 13, 2020 8:58
von Klein-Marina
:!: Corona :!:

Die Hütte kann aufgrund äußerst freundlicher und kulanter Vermieter bis kurz vor dem Termin noch abgesagt werden ohne große Storno-Kosten für den Verein zu verursachen. Daher warten wir einfach mal ab, wie sich die Lage in den kommenden drei bis vier Wochen entwickelt und welche Empfehlungen zu Veranstaltungen raus gegeben werden. Ihr erhaltet im schlimmsten Fall die Teilnehmerbeiträge zurück.

Re: Frühjahrshütte 2020 „Am Höchsten“, 17.04.2020 – 19.04.2020

Verfasst: So Mär 15, 2020 22:37
von Alexandra
Danke für die Information.

Re: ABGESAGT Frühjahrshütte 2020 „Am Höchsten“, 17.04.2020 – 19.04.2020

Verfasst: Di Mär 24, 2020 17:33
von Klein-Marina
Die Frühjahrshütte muss leider aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden.

Alle Teilnehmer erhalten Ihre Beiträge zurück überwiesen. Sollten bis in 14 Tagen noch Rückzahlungen fehlen, wendet euch bitte an mich oder direkt an Martin (Maste96)

Re: ABGESAGT Frühjahrshütte 2020 „Am Höchsten“, 17.04.2020 – 19.04.2020

Verfasst: Di Mär 24, 2020 19:10
von Alexandra
Sehr schade, aber hatte ich schon erwartet/ befürchtet.

Danke für die Info und Gesundheit an alle.