Trotz all der Unsicherheiten die dieses Jahr auf uns eingeprasselt sind und noch einprasseln werden, versuchen wir die Herbsthütte durchzuziehen. Wir haben die Teilnehmerzahl auf 15 reduziert, um den möglichen Abstand zueinander zu maximieren. Ansonsten wird es hoffentlich so genial wie letztes Jahr. Rollenspiele, Brettspiele, gutes Essen, tolle Gesellschaft! Ich denke die Plätze werden schnell weg sein, also sputet Euch!
Wo: Schramberg im Schwarzwald Location
Wann: Mittwoch 30.09.20 bis Sonntag 04.10.20. Der Mittwoch letztes Jahr hat super funktinoiert, deshalb dieses Jahr wieder ab Mittwoch.
Wieviel: Vollzahler 38 € pro Nacht (Ab Mi 152 €, ab Do 114 €, ab Fr 76 €)
Ermässigte 34 € pro Nacht (Ab Mi 136 €, ab Do 102 €, Ab Fr 68 €)
Externe 41 € pro Nacht (Ab Mi 164 €, ab Do 123 €, ab Fr 82 €)
Um die Organisation zu vereinfachen bitte das Geld auf unser Konto überweisen:
viewtopic.php?f=11&t=9166
Wer nicht ins Besprechungsforum kommt, bitte PN an mich.
Angemeldet ist, wer überweisen hat. Sollten sich mehr als 15 Leute anmelden gibts eine Warteliste.
Was: Tu doch nicht so, als wüsstest Du das nicht! Lecker(!) Essen, Rollenspiele, Brettspiele, gute Gespräche, Bier vom Fass, Alienentführungen und was sonst noch so alles zu einem gelungenen Wochenende gehört.
Wer: Maximal 15 Leute, damit der Abstand gewahrt bleibt und möglichst alle (ausser Paare) im Einzelzimmer schlafen können.
Haltet Euch ran, denn das Wochende wird toll!
Warum: Also so langsam wirds lächerlich mit Deiner Fragerei...
Wir freuen uns auf ein geniales Wochenende.
FuP
Achja, wie immer:
1. Vertrag
1.1. Die Anmeldung erfolgt durch Einzahlen des Teilnahmebeitrags auf das Vereinskonto des Rollenspielverein Biberach e.V. Palaver. Der Vertrag kommt mit der Auflistung in diesem Forenthema durch den Vorstand zustande. Vertragspartner und Veranstalter sind der Rollenspielverein Biberach e.V. Palaver (vertreten durch den 1. Vorstand Johannes Oberdörfer, den 2. Vorstand Martin Strecker und den Organisator der Hütte Florian Walz).
1.2 Bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist die Anmeldung nur schriftlich unter der Postadresse:
Rollenspielverein Biberach e.V.
Bismarckring 5
88400 Biberach
möglich und von einem Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Minderjährige unter 18 Jahren können nur in Begleitung eines zahlenden Erziehungsberechtigten oder dessen Vertreters die Veranstaltung besuchen.
1.3 Der Veranstalter hat das Recht (z.B. bei Überbuchung) die Anmeldung abzulehnen. Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl kann die Veranstaltung ohne Angaben von weiteren Gründen abgesagt werden. Es besteht nur Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Teilnehmerbetrages.
2. Veranstaltung
2.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Veranstaltungsort innerhalb Deutschlands zu verlegen.
2.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen im Ablauf der Veranstaltung vor.
2.3 Der Veranstalter haftet nicht für eventuell auftretende Mängel bei der Bewirtung und Unterbringung.
3. Sicherheit
3.1 Das Aufsichtspersonal der Veranstaltung ist an besonderen Ausweisen zu erkennen. Den Anweisungen dieses Aufsichtspersonals ist immer Folge zu leisten.
3.2 Das Mitbringen von
1.. Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen;
2.. Waffen jeglicher Art (z.B. Messer; Schusswaffen),
3.. pyrotechnischen oder
4.. sonstigen Gegenständen, die aus sicherheitstechnischen Gründen eine Gefahr für andere darstellen können, ist streng untersagt.
Dies schließt auch Gegenstände ein, die Teil eines Kostüms sind. Auf jeden Fall müssen Teile eines Kostüms, die geeignet sind, andere Personen zu verletzen, beim Einlass dem Sicherheitspersonal vorgezeigt werden. Im Streitfall entscheidet der Veranstalter. Bei Zuwiderhandlungen der o.g. Punkte folgt der Ausschluss von der Veranstaltung. Auf geleistete Zahlungen entfällt der Rückzahlungsanspruch. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören, Sach- und / oder Personenschaden verursachen oder den Anweisungen der Veranstalter nicht Folge leisten, von der Veranstaltung auszuschließen. Auf geleistete Zahlungen entfällt der Rückzahlungsanspruch.
3.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Werbung jeglicher Art zu untersagen.
3.4 Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, während der Veranstaltung Taschenkontrollen durchzuführen.
3.5 Bei Zuwiderhandlungen gegen die Abschnitte 3.1. bis 3.4 erfolgt der sofortige Verweis vom Veranstaltungsort. Der Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen entfällt. Der Veranstalter behält sich ferner vor, Personen vom Veranstaltungsort zu verweisen, die den Ablauf der Veranstaltung stören, sich ungebührlich verhalten oder eine Gefahr für sich oder andere darstellen.
4. Haftung
4.1. Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4.2. Für Sach- und Personenschäden ist der Verursacher uneingeschränkt haftbar.
4.3. Der Veranstalter übernimmt keine über seine allgemeine Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht hinausgehende Verantwortung für Minderjährige oder Personen, die in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind.
5. Sonstiges
5.1 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ungültige Bestimmungen gelten als ersetzt durch gültige Regelungen, die wirtschaftlich der jeweils ungültigen Bestimmung am nächsten kommen.
5.2 Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5.3 Rückerstattung bei bestehendem Vertrag erfolgt nur bei Absage der gesamten Veranstaltung. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt. Erfüllungsort ist Biberach an der Riß.