Geschäftsordnung
Verfasst: So Jul 04, 2021 16:26
(Originale im Ausschuss/Vorstands One Drive, bei Änderung bitte neue Version uploaden, Text hier anpassen, sowie Link hier und auf der Homepage ändern)
Link TBD
Geschäftsordnung des Rollenspielverein Biberach e.V. „Palaver“
§1 Mitgliedsbeiträge, Gebühren
a. Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich im Voraus entrichtet und – soweit nicht anders vereinbart – vom Schatzmeister eingezogen.
Mitglieder bis einschließlich 17 Jahre sind von Mitgliedsbeiträgen freigestellt.
Mitglieder ab 18 Jahre: 36,00 EURO pro Quartal
b. Ein Antrag auf ermäßigte Mitgliedschaft kann aufgrund besonderer Umstände gewährt werden. Der Antragsteller muss Gründe vorweisen können, die eine Ermäßigung auch im Sinne des Vereins rechtfertigen. Eine Ermäßigung ist nur auf begrenzte Dauer möglich. Über den Antrag entscheidet der 2. Vorstand und informiert den Vereinsausschuss. Der Vereinsausschuss kann mit einfacher Mehrheit eine Ermäßigung aussetzen oder erteilen.
Ermäßigter Beitrag: 18,00 EURO pro Quartal
c. Passive Mitglieder entrichten einen reduzierten Mitgliedsbeitrag.
Passive Mitglieder: 9,00 EURO pro Quartal
d. Bei Eintritt in den Verein werden die Mitgliedsbeiträge ab dem nächsten vollen Quartal fällig und werden mit dem nächsten regulären Einzug erhoben.
e. Soweit nicht anders vereinbart verpflichten sich die Mitglieder ihren finanziellen Verpflichtungen im Rahmen des SEPA-Verfahrens zu erfüllen und erteilen eine SEPA-Lastschriftmandat. Die Mitglieder haben dafür zu sorgen, dass eine ausreichende Deckung auf dem Konto besteht. Eventuell entstehende Rücklastschriftgebühren gehen zu ihren Lasten.
f. Bei Ausschluss oder Austritt eines Mitgliedes verfällt der bezahlte oder noch zu zahlende Beitrag zugunsten des Vereins.
g. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung der Mitgliedsbeiträge freigestellt.
§2 Auslagenersatz
a. Auslagen, die einem Mitglied entstehen, müssen bei der Vorstandschaft im Voraus zur Kontrolle angezeigt werden. Sie werden ersetzt, sofern sie dem Zwecke des Vereins dienen und der Vereinsausschuss sie genehmigt hat. In begründeten Ausnahmefällen kann die Erstattung von Auslagen auch nachträglich genehmigt werden.
b. Die Auslagen sind spätestens zum jährlichen Kassenschluss mit Beleg beim Schatzmeister einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch mehr auf Rückerstattung. Ausnahmen sind nur in Rücksprache mit dem Schatzmeister möglich.
c. Vorstände können für besondere Anlässe oder Lebenssituationen, die Mitglieder betreffen, wie die Ernennung zum Ehrenmitglied, Jubiläen, Wertschätzung für besondere Verdienste für den Verein, Hochzeiten, Geburten oder Todesfällen, Sonderausgaben bis zu einem Maximalbetrag von 100 EURO tätigen.
d. Die Rücklagen der Sparten Brettspiele, LARP und Pen&Paper sind auf ein Maximum des Betrages des Vorjahresbudgets begrenzt. Vorstände, sowie Ausschüsse, die keine Vereinssparte repräsentieren, können keine Rücklagen bilden.
§3 Offizielles Vereinsmedium
Die offiziellen Vereinsmedien des Vereins sind
a. die Vereinshomepage unter www.rollenspielverein-biberach.de
b. das Vereinsforum unter forum.rollenspielverein-biberach.de.
c. der auf der Vereinshomepage ausgewiesene Vereinsserver auf der Plattform
"Discord“.
Mitglieder handeln im Sinne des Vereins, wenn sie Postings, Bilder oder anderen Inhalt auf eine dem Rollenspielverein Biberach Palaver e.V. zugehörige Plattform veröffentlichen. Ausgenommen hiervon sind Posts, bei denen gegen geltendes Recht, die Vereinsgrundsätze oder den Vereinszweck verstoßen wird. Es gelten weiterhin die Bestimmungen der jeweiligen Anbieter.
§4 Vereinsinteressenten
Interessenten und mögliche Neuzugänge für den Verein und deren Integration werden in den Ausschusssitzungen besprochen.
Ab fünfmaliger Teilnahme an Vereinsveranstaltungen wird dem Interessenten ein Eintritt angeboten.
Nach zehnmaliger Teilnahme hat der Interessent Mitglied im Verein zu werden oder ist von weiteren Vereinsveranstaltungen auszuschließen.
Dem Vereinsausschuss steht es frei, diesbezüglich Einzelfallentscheidungen zu treffen."
§5 Erstellen und Veröffentlichen von Bild-, Ton- und Videomaterial
a. Im Rahmen von Vereinsveranstaltungen erstelltes Bild-, Ton- und Videomaterial
von Mitgliedern darf im Sinne des Vereinszwecks für die Öffentlichkeitsarbeit durch
den Verein veröffentlicht werden.
b. Dagegen kann ein Mitglied Widerspruch in Textform beim Vereinsvorstand
einlegen.
c. Davon abweichende Regelungen z.B. im Rahmen von öffentlichen
Veranstaltungen müssen explizit und gut einsehbar ausgewiesen werden.
Die geänderten Mitgliedsbeiträge gelten ab dem 1.1.2024.
Link TBD
Geschäftsordnung des Rollenspielverein Biberach e.V. „Palaver“
§1 Mitgliedsbeiträge, Gebühren
a. Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich im Voraus entrichtet und – soweit nicht anders vereinbart – vom Schatzmeister eingezogen.
Mitglieder bis einschließlich 17 Jahre sind von Mitgliedsbeiträgen freigestellt.
Mitglieder ab 18 Jahre: 36,00 EURO pro Quartal
b. Ein Antrag auf ermäßigte Mitgliedschaft kann aufgrund besonderer Umstände gewährt werden. Der Antragsteller muss Gründe vorweisen können, die eine Ermäßigung auch im Sinne des Vereins rechtfertigen. Eine Ermäßigung ist nur auf begrenzte Dauer möglich. Über den Antrag entscheidet der 2. Vorstand und informiert den Vereinsausschuss. Der Vereinsausschuss kann mit einfacher Mehrheit eine Ermäßigung aussetzen oder erteilen.
Ermäßigter Beitrag: 18,00 EURO pro Quartal
c. Passive Mitglieder entrichten einen reduzierten Mitgliedsbeitrag.
Passive Mitglieder: 9,00 EURO pro Quartal
d. Bei Eintritt in den Verein werden die Mitgliedsbeiträge ab dem nächsten vollen Quartal fällig und werden mit dem nächsten regulären Einzug erhoben.
e. Soweit nicht anders vereinbart verpflichten sich die Mitglieder ihren finanziellen Verpflichtungen im Rahmen des SEPA-Verfahrens zu erfüllen und erteilen eine SEPA-Lastschriftmandat. Die Mitglieder haben dafür zu sorgen, dass eine ausreichende Deckung auf dem Konto besteht. Eventuell entstehende Rücklastschriftgebühren gehen zu ihren Lasten.
f. Bei Ausschluss oder Austritt eines Mitgliedes verfällt der bezahlte oder noch zu zahlende Beitrag zugunsten des Vereins.
g. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung der Mitgliedsbeiträge freigestellt.
§2 Auslagenersatz
a. Auslagen, die einem Mitglied entstehen, müssen bei der Vorstandschaft im Voraus zur Kontrolle angezeigt werden. Sie werden ersetzt, sofern sie dem Zwecke des Vereins dienen und der Vereinsausschuss sie genehmigt hat. In begründeten Ausnahmefällen kann die Erstattung von Auslagen auch nachträglich genehmigt werden.
b. Die Auslagen sind spätestens zum jährlichen Kassenschluss mit Beleg beim Schatzmeister einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch mehr auf Rückerstattung. Ausnahmen sind nur in Rücksprache mit dem Schatzmeister möglich.
c. Vorstände können für besondere Anlässe oder Lebenssituationen, die Mitglieder betreffen, wie die Ernennung zum Ehrenmitglied, Jubiläen, Wertschätzung für besondere Verdienste für den Verein, Hochzeiten, Geburten oder Todesfällen, Sonderausgaben bis zu einem Maximalbetrag von 100 EURO tätigen.
d. Die Rücklagen der Sparten Brettspiele, LARP und Pen&Paper sind auf ein Maximum des Betrages des Vorjahresbudgets begrenzt. Vorstände, sowie Ausschüsse, die keine Vereinssparte repräsentieren, können keine Rücklagen bilden.
§3 Offizielles Vereinsmedium
Die offiziellen Vereinsmedien des Vereins sind
a. die Vereinshomepage unter www.rollenspielverein-biberach.de
b. das Vereinsforum unter forum.rollenspielverein-biberach.de.
c. der auf der Vereinshomepage ausgewiesene Vereinsserver auf der Plattform
"Discord“.
Mitglieder handeln im Sinne des Vereins, wenn sie Postings, Bilder oder anderen Inhalt auf eine dem Rollenspielverein Biberach Palaver e.V. zugehörige Plattform veröffentlichen. Ausgenommen hiervon sind Posts, bei denen gegen geltendes Recht, die Vereinsgrundsätze oder den Vereinszweck verstoßen wird. Es gelten weiterhin die Bestimmungen der jeweiligen Anbieter.
§4 Vereinsinteressenten
Interessenten und mögliche Neuzugänge für den Verein und deren Integration werden in den Ausschusssitzungen besprochen.
Ab fünfmaliger Teilnahme an Vereinsveranstaltungen wird dem Interessenten ein Eintritt angeboten.
Nach zehnmaliger Teilnahme hat der Interessent Mitglied im Verein zu werden oder ist von weiteren Vereinsveranstaltungen auszuschließen.
Dem Vereinsausschuss steht es frei, diesbezüglich Einzelfallentscheidungen zu treffen."
§5 Erstellen und Veröffentlichen von Bild-, Ton- und Videomaterial
a. Im Rahmen von Vereinsveranstaltungen erstelltes Bild-, Ton- und Videomaterial
von Mitgliedern darf im Sinne des Vereinszwecks für die Öffentlichkeitsarbeit durch
den Verein veröffentlicht werden.
b. Dagegen kann ein Mitglied Widerspruch in Textform beim Vereinsvorstand
einlegen.
c. Davon abweichende Regelungen z.B. im Rahmen von öffentlichen
Veranstaltungen müssen explizit und gut einsehbar ausgewiesen werden.
Die geänderten Mitgliedsbeiträge gelten ab dem 1.1.2024.