das Laub färbt sich langsam bunt, die Abende werden länger, alle Früchte sind reif und die Kinder fangen an Halloweenkürbisse zu schnitzen... Naja, fast. Auf alle Fälle wird es langsam Zeit, sich auf der Hebsthütte anzumelden! Bedingungen genauso wie die letzten Jahre:
Wo: Jugendfreizeitheim Härtsfeldhof in Elchingen bei Neresheim
Was: Spielen, gutes Essen, nette Leute, viel Pen und Paper und Brettspiele...
ABER: Die Hütte ist beschränkt auf maximal 20 Leute, d.h. da die Hütte 10 Zimmer hat, wird jedes Zimmer mit maximal 2 Leuten belegt, d.h.: DOPPELZIMMER FÜR ALLE!!!
Auch dieses Mal gibts KEINE Ausnahmen, ab 20 Leute ist Schluss, keine Diskussion.
Wann: Do. 09.11.17 bis So 12.11.17
Wieviel: 22 € Vollzahler pro Nacht
19 € Ermässigt pro Nacht
25 € Externe Pro Nacht
d.h. Vollzahler Do-So 66.-€ Fr-So 44.-€
Ermässigt Do-So 57.-€ Fr-So 38.-€
Externe Do-So 75.-€ Fr - So 50.-€
Wer überwiesen hat, ist dabei, ab 20 Teilnehmern ist Schluss. Alles darüber hinaus geht auf eine Warteliste, oder hat Pech gehabt (Sorry.)
Da dies eine Vereinshütte ist, habt Ihr als Vereinsmitglied folgenden Vorteil:
Die Anmeldung für Nicht-Mitglieder startet erst in 4 Wochen, also am 31.07., die für Vereinsmitglieder schon heute d.h. ihr habt die Möglichkeit als erste zu buchen und Euch Euren Platz zu sichern.
Ich gehe davon aus, daß die Hütte schnell voll sein wird, also beeilt Euch...
Wir freuen uns auf ein tolles Wochenende
FuP
Achja... wie immer:
AGB´s hat geschrieben: 1. Vertrag
1.1. Die Anmeldung erfolgt durch Einzahlen des Teilnahmebeitrags auf das Vereinskonto des Rollenspielverein Biberach e.V. Palaver. Der Vertrag kommt mit der Auflistung in diesem Forenthema durch den Vorstand zustande. Vertragspartner und Veranstalter sind der Rollenspielverein Biberach e.V. Palaver (vertreten durch den 1. Vorstand Johannes Weber, den 2. Vorstand Steffen Mohr und den Organisator der Hütte Florian Walz).
1.2 Bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist die Anmeldung nur schriftlich unter der Postadresse:
Rollenspielverein Biberach e.V.
Bismarckring 5
88400 Biberach
möglich und von einem Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Minderjährige unter 18 Jahren können nur in Begleitung eines zahlenden Erziehungsberechtigten oder dessen Vertreters die Veranstaltung besuchen.
1.3 Der Veranstalter hat das Recht (z.B. bei Überbuchung) die Anmeldung abzulehnen. Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl kann die Veranstaltung ohne Angaben von weiteren Gründen abgesagt werden. Es besteht nur Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Teilnehmerbetrages.
2. Veranstaltung
2.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Veranstaltungsort innerhalb Deutschlands zu verlegen.
2.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen im Ablauf der Veranstaltung vor.
2.3 Der Veranstalter haftet nicht für eventuell auftretende Mängel bei der Bewirtung und Unterbringung.
3. Sicherheit
3.1 Das Aufsichtspersonal der Veranstaltung ist an besonderen Ausweisen zu erkennen. Den Anweisungen dieses Aufsichtspersonals ist immer Folge zu leisten.
3.2 Das Mitbringen von
1.. Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen;
2.. Waffen jeglicher Art (z.B. Messer; Schusswaffen),
3.. pyrotechnischen oder
4.. sonstigen Gegenständen, die aus sicherheitstechnischen Gründen eine Gefahr für andere darstellen können, ist streng untersagt.
Dies schließt auch Gegenstände ein, die Teil eines Kostüms sind. Auf jeden Fall müssen Teile eines Kostüms, die geeignet sind, andere Personen zu verletzen, beim Einlass dem Sicherheitspersonal vorgezeigt werden. Im Streitfall entscheidet der Veranstalter. Bei Zuwiderhandlungen der o.g. Punkte folgt der Ausschluss von der Veranstaltung. Auf geleistete Zahlungen entfällt der Rückzahlungsanspruch. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören, Sach- und / oder Personenschaden verursachen oder den Anweisungen der Veranstalter nicht Folge leisten, von der Veranstaltung auszuschließen. Auf geleistete Zahlungen entfällt der Rückzahlungsanspruch.
3.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Werbung jeglicher Art zu untersagen.
3.4 Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, während der Veranstaltung Taschenkontrollen durchzuführen.
3.5 Bei Zuwiderhandlungen gegen die Abschnitte 3.1. bis 3.4 erfolgt der sofortige Verweis vom Veranstaltungsort. Der Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen entfällt. Der Veranstalter behält sich ferner vor, Personen vom Veranstaltungsort zu verweisen, die den Ablauf der Veranstaltung stören, sich ungebührlich verhalten oder eine Gefahr für sich oder andere darstellen.
4. Haftung
4.1. Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4.2. Für Sach- und Personenschäden ist der Verursacher uneingeschränkt haftbar.
4.3. Der Veranstalter übernimmt keine über seine allgemeine Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht hinausgehende Verantwortung für Minderjährige oder Personen, die in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind.
5. Sonstiges
5.1 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ungültige Bestimmungen gelten als ersetzt durch gültige Regelungen, die wirtschaftlich der jeweils ungültigen Bestimmung am nächsten kommen.
5.2 Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5.3 Rückerstattung bei bestehendem Vertrag erfolgt nur bei Absage der gesamten Veranstaltung. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt. Erfüllungsort ist Biberach an der Riß.
Sicher Angemeldet:
1+2 Flo und Petra 132,--
3 Annegret W. 66,--
4 Mirco T. 66,--
5 Andreas Schneider 44,--
6 Helge Hudel 75,--
7 Philipp Hermann 66,--
8 Sven Heidmann 66,--
9+10 Anne und Joe Baumgartl 132,--
11+12 Christoph M. und Sven
13+14+15+16 Tobias Klenk 200,--
17+18+19 Philipp Hermann 150,--
20 Ingmar Kirck 75,--
Warteliste:
21+22 Moritz Kayser 120,--
23 Jürgen Kraus 75,--
24 Thorsten Seitz, S. Weber 75,--