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Versammlungsordnung des Rollenspielverein Biberach e.V. „Palaver“
§1 Anwendungsbereich
Die Versammlungsordnung gilt für Vollversammlungen des Vereins.
Die Regelungen in der Versammlungsordnung gelten grundsätzlich ergänzend zur Satzung.
§2 Einberufung und Aufgaben
Die Einberufung der Vollversammlung regelt die Satzung.
Der Vorstand legt bei der Einladung fest, ob die Mitgliederversammlung in Präsenz, virtuell oder in hybrider Form stattfindet. Im Falle einer Präsenzversammlung gibt er den Ort der Versammlung bekannt.
Die in der Einladung zur Vollversammlung festgesetzte Tagesordnung kann durch Vorschläge der Mitglieder während der Versammlung geändert bzw. ergänzt werden, sofern die einfache Mehrheit dafür stimmt. Ausgenommen sind Satzungsänderungen, diese sind im Wortlaut der zu beschließenden Änderung mit der Einladung oder als Nachtrag zur Einladung zu benennen, der endgültige Vorschlag muss spätestens eine Woche vor der Vollversammlung veröffentlicht sein.
Die Aufgaben der Vollversammlung sind insbesondere:
a. Wahl der Vorstandschaft
b. Wahl des Vereinssausschusses
c. Beschlussfassung über Satzungsänderung
d. Beschlussfassung über Ordnungsänderungen
e. Beschlussfassung über die Vereinsauflösung
f. Ausschluss von Mitgliedern
g. Rechenschaftsbericht der Vorstandschaft und des Vereinsausschusses und deren Entlastung
h. Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
§3 Teilnahme- und Stimmberechtigung
Die Vollversammlungen des Vereins sind nichtöffentlich, teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Vereinsmitglieder, die Stimmberechtigung ergibt sich aus der Satzung. Über die Zulassung der Anwesenheit von Gästen entscheidet die Versammlungsleitung.
Eine Teilnahme an der Vollversammlung erfolgt im Falle einer Präsenzversammlung Vor-Ort. Im Falle einer virtuellen Vollversammlung erfolgt die Teilnahme telefonisch oder in digitaler Form. Dabei muss darauf geachtet werden, dass jedes Vereinsmitglied die Möglichkeit hat, an der Vollversammlung teilzunehmen. Bei einer Vollversammlung in hybrider Form kann sowohl Vor-Ort als auch telefonisch oder digital teilgenommen werden.
§4 Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung
Es gelten die Bestimmungen der Satzung, ergänzend hierzu:
Sofern zur Beschlussfassung eine „Einfache Mehrheit“ erforderlich ist gilt: Eine einfache Mehrheit ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei Enthaltungen nicht mitgezählt werden.
Vorschläge, die nicht die einfache Mehrheit der Stimmen erhalten gelten als abgelehnt.
§5 Durchführung von Abstimmungen und Wahlen
Nachfolgende Bestimmungen gelten für alle Wahlen auf Vollversammlungen insbesondere Wahlen der Vorstände und der Ausschüsse.
Vor Durchführung der ersten Wahl sind zwei Wahlhelfer von der Vollversammlung in nichtgeheimer Wahl zu bestimmen die der Versammlungsleitung bei der Durchführung der Abstimmungen und Wahlen, insbesondere bei der Auszählung der abgegebenen Stimmen, unterstützen.
Abstimmungen werden per Handzeichen, falls vorhanden dann verpflichtend, unter zu Hilfenahme ausgegebener Handzeichenkarten durchgeführt. Bei einer Durchführung einer digitalen oder hybriden Vollversammlung muss die Abstimmung über ein geeignetes Format erfolgen. Dies kann insbesondere über das offizielle Vereinsmedium erfolgen oder über ein anderweitiges geeignetes Format.
Vor Wahlen ist Mitgliedern, die sich für ein Amt bewerben, die Möglichkeit zur Vorstellung und zur Stellungnahme zu gewähren. Gewählt werden kann grundsätzlich jedes Mitglied mit passivem Wahlrecht.
Personenbezogene Abstimmungen sowie der Ausschluss von Mitgliedern werden schriftlich und geheim durchgeführt. Im Zweifelsfall hat die Versammlung zu entscheiden, ob es sich um eine personenbezogene Abstimmung handelt. Bei einer Durchführung einer digitalen oder hybriden Vollversammlung muss die Abstimmung über ein geeignetes Format erfolgen. Dies kann insbesondere über das offizielle Vereinsmedium erfolgen oder ein anderweitiges geeignetes Format. Ist die Einhaltung einer geheimen Wahl nicht anders möglich, so müssen die persönlichen Wahlen als Briefwahlen unter Einhaltung des geheimen Abstimmungsverfahrens abgehalten werden. Der Vorstand und die benannten Wahlhelfer haben dies sicherzustellen.
Generell werden solche Stimmen als gültig gewertet aus denen die Wahlabsicht hervorgeht. Bei schriftlichen, personenbezogenen Abstimmungen werden nur eindeutige Namensnennungen als gültige Stimmen gewertet. Im Zweifelsfall entscheidet die Versammlungsleitung zusammen mit den Wahlhelfern per einfacher Mehrheit über die Gültigkeit der Stimme, kommt diese nicht zustande wird die Stimme als ungültig gewertet.
Vorstände und Ausschüsse werden jeweils gemeinsam durch die Vollversammlung entlastet, es sei denn, ein Mitglied beantragt eine getrennte Entlastung.
§6 Übertragung von Stimmrechten
Ein stimmberechtigtes Mitglied kann bis zur Eröffnung der Vollversammlung eine Stimmrechtübertragung auf ein anderes, stimmberechtigtes Mitglied beim Schriftführer in Textform einreichen. Auf jedes Mitglied kann höchstens eine Stimme übertragen werden. Das Mitglied muss bei der Stimmübertragung eindeutig benannt werden, im Zweifelsfall entscheidet die Versammlungsleitung mit einfacher Mehrheit über die Gültigkeit der Stimmübertragung. Die Einreichung kann nur über ein in der Geschäftsordnung benanntes offizielles Vereinsmedium oder weitere in der Einladung zur Vollversammlung benannte Wege erfolgen. Nimmt ein Mitglied in digitaler Form oder per Telefon an einer Vollversammlung teil, so ist eine Stimmübertragung bei personenbezogenen Wahlen an dieses Mitglied nicht möglich. Eine Stimmübertragungen bei nicht personenbezogenen Wahlen ist auch bei Teilnahme in digitaler Form und per Telefon möglich.
§7 Protokollführung
Es gelten die Bestimmungen der Satzung, ergänzend hierzu:
Das Protokoll der Versammlung ist den Mitgliedern im in der Geschäftsordnung benannten offiziellen Vereinsmedium zugänglich zu machen.
Versammlungsordnung angenommen am 28.09.2021
Versammlungsordnung
- Klein Johnny
- Priester
- Beiträge: 7618
- Registriert: Sa Okt 11, 2003 20:17
- Realname: Daniel Weber
- Charaktername: Vladimir Krasjonarski
- Wohnort: Biberach
- Kontaktdaten:
Versammlungsordnung
It's not possible.
No, it's necessary.
No, it's necessary.
- Klein Johnny
- Priester
- Beiträge: 7618
- Registriert: Sa Okt 11, 2003 20:17
- Realname: Daniel Weber
- Charaktername: Vladimir Krasjonarski
- Wohnort: Biberach
- Kontaktdaten:
Re: Versammlungsordnung
Änderung der Versammlungsordnung vom 18.09.2021:
Folgende Absätze wurden hinzugefügt:
§2 Einberufung und Aufgaben:
http://rollenspielverein-biberach.de/do ... 181125.pdf
Folgende Absätze wurden hinzugefügt:
§2 Einberufung und Aufgaben:
§3 Teilnahme- und StimmberechtigungDer Vorstand legt bei der Einladung fest, ob die Mitgliederversammlung in Präsenz, virtuell oder in hybrider Form stattfindet. Im Falle einer Präsenzversammlung gibt er den Ort der Versammlung bekannt.
§5 Durchführung von Abstimmungen und WahlenEine Teilnahme an der Vollversammlung erfolgt im Falle einer Präsenzversammlung Vor-Ort. Im Falle einer virtuellen Vollversammlung erfolgt die Teilnahme telefonisch oder in digitaler Form. Dabei muss darauf geachtet werden, dass jedes Vereinsmitglied die Möglichkeit hat, an der Vollversammlung teilzunehmen. Bei einer Vollversammlung in hybrider Form kann sowohl Vor-Ort als auch telefonisch oder digital teilgenommen werden.
Bei einer Durchführung einer digitalen oder hybriden Vollversammlung muss die Abstimmung über ein geeignetes Format erfolgen. Dies kann insbesondere über das offizielle Vereinsmedium erfolgen oder über ein anderweitiges geeignetes Format.
§6 Übertragung von StimmrechtenBei einer Durchführung einer digitalen oder hybriden Vollversammlung muss die Abstimmung über ein geeignetes Format erfolgen. Dies kann insbesondere über das offizielle Vereinsmedium erfolgen oder ein anderweitiges geeignetes Format. Ist die Einhaltung einer geheimen Wahl nicht anders möglich, so müssen die persönlichen Wahlen als Briefwahlen unter Einhaltung des geheimen Abstimmungsverfahrens abgehalten werden. Der Vorstand und die benannten Wahlhelfer haben dies sicherzustellen.
Die davor gültige Fassung vom 25.11.2018 findet ihr unter folgendem Link:Nimmt ein Mitglied in digitaler Form oder per Telefon an einer Vollversammlung teil, so ist eine Stimmübertragung bei personenbezogenen Wahlen an dieses Mitglied nicht möglich. Eine Stimmübertragungen bei nicht personenbezogenen Wahlen ist auch bei Teilnahme in digitaler Form und per Telefon möglich.
http://rollenspielverein-biberach.de/do ... 181125.pdf
It's not possible.
No, it's necessary.
No, it's necessary.
- Lukas
- Illuminatus regens
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- Registriert: Mi Apr 04, 2007 16:40
- Realname: Lukas Weber
- Charaktername: Dr. Ludwig T. Stahl
Re: Versammlungsordnung
Änderung vom 05.11.2023
§6 Übertragung von Stimmrechten
Von:
Ein stimmberechtigtes Mitglied kann bis zur Eröffnung der Vollversammlung eine Stimmrechtübertragung auf ein anderes, stimmberechtigtes Mitglied schriftlich beim Schriftführer einreichen. Auf jedes Mitglied kann höchstens eine Stimme übertragen werden. Die schriftliche Einreichung kann auch über das in der Geschäftsordnung benannte offiziellen Vereinsmedium erfolgen.
Zu:
Ein stimmberechtigtes Mitglied kann bis zur Eröffnung der Vollversammlung eine Stimmrechtübertragung auf ein anderes, stimmberechtigtes Mitglied beim Schriftführer in Textform einreichen. Auf jedes Mitglied kann höchstens eine Stimme übertragen werden. Das Mitglied muss bei der Stimmübertragung eindeutig benannt werden, im Zweifelsfall entscheidet die Versammlungsleitung mit einfacher Mehrheit über die Gültigkeit der Stimmübertragung. Die Einreichung kann nur über ein in der Geschäftsordnung benanntes offizielles Vereinsmedium oder weitere in der Einladung zur Vollversammlung benannte Wege erfolgen. […]
§6 Übertragung von Stimmrechten
Von:
Ein stimmberechtigtes Mitglied kann bis zur Eröffnung der Vollversammlung eine Stimmrechtübertragung auf ein anderes, stimmberechtigtes Mitglied schriftlich beim Schriftführer einreichen. Auf jedes Mitglied kann höchstens eine Stimme übertragen werden. Die schriftliche Einreichung kann auch über das in der Geschäftsordnung benannte offiziellen Vereinsmedium erfolgen.
Zu:
Ein stimmberechtigtes Mitglied kann bis zur Eröffnung der Vollversammlung eine Stimmrechtübertragung auf ein anderes, stimmberechtigtes Mitglied beim Schriftführer in Textform einreichen. Auf jedes Mitglied kann höchstens eine Stimme übertragen werden. Das Mitglied muss bei der Stimmübertragung eindeutig benannt werden, im Zweifelsfall entscheidet die Versammlungsleitung mit einfacher Mehrheit über die Gültigkeit der Stimmübertragung. Die Einreichung kann nur über ein in der Geschäftsordnung benanntes offizielles Vereinsmedium oder weitere in der Einladung zur Vollversammlung benannte Wege erfolgen. […]