Die Herbsthütte 2014 steht bevor und hiermit eröffne ich den Sturm auf die dieses mal stark limitierten Plätze.
In diesem Jahr fahren wir zum Selbstversorgerhaus Ruine Flochberg, am Fuße der dortigen Burg-Ruine .
Bettenzahl: 25
Termin: Donnerstag 09.10.2014 - Sonntag 12.10.2014
Anreise: ab ca 16:00 Uhr
Abreise: ca 11:00 Uhr
Teilnahmegebühr pro Tag:
- Ermäßigt: 16,00€
- Vollzahler: 19,00€
- Gast: 22,00€
Teilnahmegebühr Do-So:
- Ermäßigt: 48,00 €
- Vollzahler: 57,00 €
- Gast: 66,00 €
- Ermäßigt: 32,00 €
- Vollzahler: 38,00 €
- Gast: 44,00 €
* Wer keinen Zugriff auf diesen Link hat, meldet sich bitte per PN bei mir.
Was erwartet uns:
- Nette Leute
- Spielrunden in rauher Menge
- gutes Essen
- Spaß
- eine Burg-Ruine
- ...
*** Teilnehmerliste ***Allgemeine Geschäftsbedingungen hat geschrieben: 1. Vertrag
1.1. Die Anmeldung erfolgt durch Einzahlen des Teilnahmebeitrags auf das Vereinskonto des Rollenspielverein Biberach e.V. Palaver. Der Vertrag kommt mit der Auflistung in diesem Forenthema durch den Vorstand zustande. Vertragspartner und Veranstalter sind der Rollenspielverein Biberach e.V. Palaver (vertreten durch den 1. Vorstand Mirko Trautwein, den 2. Vorstand Matthias Ott und den Ausschuss Organisation Samuel Schmid).
1.2 Bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist die Anmeldung nur schriftlich unter der Postadresse:
Rollenspielverein Biberach e.V.
Bismarckring 5
88400 Biberach
möglich und von einem Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Minderjährige unter 18 Jahren können nur in Begleitung eines zahlenden Erziehungsberechtigten oder dessen Vertreters die Veranstaltung besuchen.
1.3 Der Veranstalter hat das Recht (z.B. bei Überbuchung) die Anmeldung abzulehnen. Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl kann die Veranstaltung ohne Angaben von weiteren Gründen abgesagt werden. Es besteht nur Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Teilnehmerbetrages.
2. Veranstaltung
2.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Veranstaltungsort innerhalb Deutschlands zu verlegen.
2.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen im Ablauf der Veranstaltung vor.
2.3 Der Veranstalter haftet nicht für eventuell auftretende Mängel bei der Bewirtung und Unterbringung.
3. Sicherheit
3.1 Das Aufsichtspersonal der Veranstaltung ist an besonderen Ausweisen zu erkennen. Den Anweisungen dieses Aufsichtspersonals ist immer Folge zu leisten.
3.2 Das Mitbringen von
1.. Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen;
2.. Waffen jeglicher Art (z.B. Messer; Schusswaffen) oder
3.. sonstigen Gegenständen, die aus sicherheitstechnischen Gründen eine Gefahr für andere darstellen können, ist streng untersagt.
Dies schließt auch Gegenstände ein, die Teil eines Kostüms sind. Auf jeden Fall müssen Teile eines Kostüms, die geeignet sind, andere Personen zu verletzen, beim Einlass dem Sicherheitspersonal vorgezeigt werden. Im Streitfall entscheidet der Veranstalter. Bei Zuwiderhandlungen der o.g. Punkte folgt der Ausschluss von der Veranstaltung. Auf geleistete Zahlungen entfällt der Rückzahlungsanspruch. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören, Sach- und / oder Personenschaden verursachen oder den Anweisungen der Veranstalter nicht Folge leisten, von der Veranstaltung auszuschließen. Auf geleistete Zahlungen entfällt der Rückzahlungsanspruch.
3.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Werbung jeglicher Art zu untersagen.
3.4 Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, während der Veranstaltung Taschenkontrollen durchzuführen.
3.5 Bei Zuwiderhandlungen gegen die Abschnitte 3.1. bis 3.4 erfolgt der sofortige Verweis vom Veranstaltungsort. Der Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen entfällt. Der Veranstalter behält sich ferner vor, Personen vom Veranstaltungsort zu verweisen, die den Ablauf der Veranstaltung stören, sich ungebührlich verhalten oder eine Gefahr für sich oder andere darstellen.
4. Haftung
4.1. Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4.2. Für Sach- und Personenschäden ist der Verursacher uneingeschränkt haftbar.
4.3. Der Veranstalter übernimmt keine über seine allgemeine Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht hinausgehende Verantwortung für Minderjährige oder Personen, die in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind.
5. Sonstiges
5.1 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ungültige Bestimmungen gelten als ersetzt durch gültige Regelungen, die wirtschaftlich der jeweils ungültigen Bestimmung am nächsten kommen.
5.2 Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5.3 Rückerstattung bei bestehendem Vertrag erfolgt nur bei Absage der gesamten Veranstaltung. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt. Erfüllungsort ist Biberach an der Riß
- Michael Hack (Fr-So)
- Johannes Weber (Fr-So)
- Marina Kremer (Do-So)
- Samuel Schmid (Do-So)
- Niklas Fritzsche (Fr-So)
- Sven Heidmann (Do-So)
- Benjamin Schmid (Fr-So) (bezahlt auf Hütte)
- Bastian Hartmann (?) (bezahlt auf Hütte)
- Tobias Kieninger (Sa-So )(bezahlt auf Hütte)
- Franziska Bünger (Sa-So) (bezahlt auf Hütte)
- Samira Kieninger (Sa-So) (bezahlt auf Hütte)
- Annette Hofmann (Do-So) (bezahlt auf Hütte)